Preise
Übernachten
| A | SAC Mitglieder, Mitglieder mit Gegenrecht, Militär, Polizei, Grenzwacht im Dienst | 26.00 CHF | |
| B | SAC Jugend, 6. bis vollendetes 22 Altersjahr | 15.00 CHF | |
| C | Alle übrigen Hüttenbesucher, ab dem 18. Altersjahr | 37.00 CHF | |
| D | Kinder / Jugendliche, vom 6. bis zum vollendeten 17. Altersjahr | 18.00 CHF | |
| E | Kleinkinder bis 5 Jahren mit Halbpension pauschal | 20.00 CHF | |
| Kurtaxe Erwachsene | 2.40 CHF | ||
| Kurtaxe Jugengliche 10 -16 Jahre | 1.20 CHF | ||
| Halbpension | 33.00 CHF | ||
| Alle Preise inkl. MWST | |||
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reservationsanfragen und Reservationen in SAC-Clubhütten (im folgenden SAC-Hütte genannt). Sie basieren auf dem SAC Hüttenreglement 2006 (Art. 5.3.1).
Gastaufnahmevertrag und Reservation.
- Der Gastaufnahmevertrag wird unmittelbar und ausschliesslich zwischen der buchenden Person (Gast) und der von ihr gewünschten SAC-Hütte abgeschlossen.
- Reservationen in SAC-Hütten sind unabdingbar, sie garantieren nicht nur einen Schlafplatz, sondern erleichtern den Hüttenteams die Planung.
- Für 1 bis 6 Personen ist mindestens eine telefonische, für 7 und mehr Personen vorzugsweise eine schriftliche Reservation bei der gewünschten SAC-Hütte erforderlich. Die Reservation gilt als verbindlich, wenn sie mündlich oder schriftlich bestätigt ist. Mit jeder Bestätigung treten die allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB in Kraft.
Vorauszahlung
Jede SAC-Hütte ist berechtigt, zur Sicherstellung der Reservation eine Vorauszahlung bis zur Höhe der reservierten Dienstleistung zu verlangen. Die Vorauszahlung muss bis zum vereinbarten Datum eingetroffen sein, ansonsten die Reservation nichtig wird. Eine Rückzahlung erfolgt nur bei termingerechtem Vertragsrücktritt (vgl. Annullierungsbedingungen).
Annullierungsbedingungen
- Annullierungen und Verschiebungen von Reservationen von 1 bis 6 Personen müssen spätestens bis um 17.00 Uhr des Vortages der gebuchten Übernachtung gemeldet werden.
- Annullierungen und Verschiebungen von Reservationen von 7 und mehr Personen müssen spätestens bis 2 Tage vor der gebuchten Übernachtung um 17.00 Uhr gemeldet werden.
- Für nicht oder zu spät gemeldete Annullierungen bzw. Verschiebungen ist die SAC-Hütte berechtigt, eine Entschädigung in Rechnung zu stellen. Die maximale Höhe der Entschädigung entspricht dem Gegenwert der nicht in Anspruch genommenen Dienstleistung.
- Bei unvorhersehbaren bzw. unverschuldeten Ereignissen auf dem Anfahrts- und Hüttenweg (z.B. Unfall, Ereignisse von höherer Gewalt o.ä.), welche die Beanspruchung der reservierten Dienstleistungen verunmöglichen, ist keine Entschädigung geschuldet. Der Hüttenwart resp. die Sektion ist jedoch umgehend zu informieren.
- Streitigkeiten über die Entschädigung von nicht rechtzeitig annullierten Reservationen sind erstinstanzlich dem Juristen im SAC-Zentralvorstand zur Beurteilung vorzulegen.
Ausweispflicht
- Mitgliedertarife werden nur gegen gültigen Ausweis gewährt.
- Ermässigte Tarife bedürfen der entsprechenden, unaufgefordert vorgelegten und gültigen Legitimation (z.B. Tourenleiter, Kinder und Jugendliche, Hüttenpass, etc.)
- Gratisübernachtungen für Bergführer- und Bergführeraspiranten in Ausübung ihres Berufs werden nur gegen Vorlage des gültigen IVBV-Ausweises gewährt.
Preise und Zahlung
- Alle Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer (MWSt). Preisänderungen bleiben vorbehalten.
- Übernachtungs- und Konsumationskosten sind spätestens am Abreisetag in bar in der SAC-Hütte zu bezahlen. Wo verfügbar, ist die Zahlung mit elektronischen Zahlungsmitteln möglich.
- In nicht bewarteten SAC-Hütten sind die Übernachtungskosten in bar in den dafür bezeichneten Kassen oder mittels Einzahlungsschein zu begleichen.
Haftungsausschluss
Sämtliche schriftlichen und mündlichen Informationen durch die Hüttenverantwortlichen (z.B. über Tourenverhältnisse, Lawinen- und Wettersituation, Routenauskünfte etc.) werden mit grösst möglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Die Hüttenverantwortlichen übernehmen jedoch keine Gewähr dafür. Alle Entscheide betreffend Touren, Routen etc. liegen in der Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenverantwortlichen für Schäden jeglicher Art, die sich für den Gast aus der Verwendung dieser Informationen und Beratung ergeben können, ist ausgeschlossen.
Spitzmeilenhütte, im Januar 2012

